Aufgabe 1 – Drei Staatsgewalten + je ein Organ 6 P.
- Legislative (gesetzgebend): Bundestag (mitwirkend Bundesrat).
- Exekutive (ausführend): Bundesregierung / Verwaltung.
- Judikative (richterlich): Gerichte, z. B. Bundesverfassungsgericht.
Ziel: gegenseitige Kontrolle, keine Machtkonzentration – das ist die Gewaltenteilung.
Aufgabe 2 – Gewaltenverschränkung + 2 Beispiele 6 P.
Reine Gewaltenteilung = getrennt; Gewaltenverschränkung = Gewalten greifen ineinander und kontrollieren sich.
- Bundestag (Legislative) wählt den Bundeskanzler (Exekutive) – Art. 63 GG.
- Bundesverfassungsgericht (Judikative) erklärt Gesetze für verfassungswidrig.
Aufgabe 3 – Art. 68 vs. Art. 67 GG 6 P.
Art. 67 (konstr. Misstrauensvotum): Parlament stürzt den Kanzler nur, indem es einen neuen wählt.
Art. 68 (Vertrauensfrage): Der Kanzler fragt selbst; ohne Mehrheit → Bundestag kann aufgelöst werden (Neuwahl).
Kern: Art. 67 vom Parlament, Art. 68 vom Kanzler.
Aufgabe 4 – Vierte Gewalt + 2 Funktionen 6 P.
Freie Medien informieren und kontrollieren die Politik öffentlich (Pressefreiheit, Art. 5 GG) → vierte Gewalt.
- Informieren: z. B. Bericht über eine Bundestagswahl.
- Kontrollieren: z. B. Aufdeckung eines Skandals.
Aufgabe 5 – Stellungnahme Partizipation 6 P.
Nur teilweise richtig: Wahlen sind zentral, aber nicht ausreichend – Demokratie braucht laufende Partizipation.
- Zwischen Wahlen müssen Bürger die Macht kontrollieren (Demos, Petitionen, Medien).
- Entscheidungen fallen ständig; nur alle 4 Jahre wählen schwächt die Demokratie.